#LiebeSeiTat
Wie wäre es, morgens aufzuwachen und Dich auf Deine Arbeit zu freuen?
Stell Dir vor, Du kannst Deine Arbeitszeit dazu nutzen, um etwas zu bewegen, verbessern und voranzubringen – für Dich und für andere.
Bei uns bekommst Du Raum für Entwicklung. Wir handeln gemeinsam und gehen unseren Weg eigenverantwortlich. So meistern wir die Herausforderung, für unsere Mitarbeitenden und die uns anvertrauten Menschen die besten Lösungen zu schaffen.
Dass wir bei den Vinzentinerinnen Arbeit anders leben, spürt man beim Betreten unserer Häuser: man sieht freundliche und lächelnde Gesichter.
Wenn auch Du deinen Tag mit einem guten Gefühl starten willst, bist Du bei uns herzlich willkommen!
Über uns
Es liegt in der Natur der Sache, dass jedes Unternehmen, das neue MitarbeiterInnen für sich interessieren und begeistern will, sich von seiner besten Seite präsentiert.
In unserem Fall ist die Sache recht einfach: Du brauchst nur eins unserer Häuser zu betreten und Du wirst wissen, was gemeint ist, wenn wir sagen, dass bei uns Arbeit anders gelebt wird.
Unsere größte Stärke ist unser Miteinander: Wir unterstützen uns gegenseitig jederzeit und auf sämtlichen Ebenen. Denn wir alle arbeiten für das gleiche Ziel – glückliche und zufriedene Bewohner! Daher ist das Mitdenken, Mitreden und Mitmachen aller ausdrücklich ge- und erwünscht. Denn es ist die Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen Begabungen, Erfahrungen und Kompetenzen, die dazu beitragen, dass wir gemeinsam in Richtung Zukunft gehen, wachsen und gedeihen.
Und falls Du Dich fragst, warum wir Vinzentinerinnen heißen und was dahintersteckt, schau mal hier:
Über uns
Es liegt in der Natur der Sache, dass jedes Unternehmen, das neue MitarbeiterInnen für sich interessieren und begeistern will, sich von seiner besten Seite präsentiert.
In unserem Fall ist die Sache recht einfach: Du brauchst nur eins unserer Häuser zu betreten und Du wirst wissen, was gemeint ist, wenn wir sagen, dass bei uns Arbeit anders gelebt wird.
Unsere größte Stärke ist unser Miteinander: Wir unterstützen uns gegenseitig jederzeit und auf sämtlichen Ebenen. Denn wir alle arbeiten für das gleiche Ziel – glückliche und zufriedene Bewohner! Daher ist das Mitdenken, Mitreden und Mitmachen aller ausdrücklich ge- und erwünscht. Denn es ist die Vielfalt der Menschen mit ihren unterschiedlichen Begabungen, Erfahrungen und Kompetenzen, die dazu beitragen, dass wir gemeinsam in Richtung Zukunft gehen, wachsen und gedeihen.
Und falls Du Dich fragst, warum wir Vinzentinerinnen heißen und was dahintersteckt, schau mal hier:
Unsere Arbeitsbereiche
Wie entsteht ein gutes Zusammenspiel?
Durch engagierte Mitarbeiter – wie Dich – im Team der Vinzentinerinnen!
Dich erwarten tolle Kollegen, flache Hierarchien und ein hohes Maß an Eigenverantwortung und Gestaltungsspielraum.
Pflege
In der Pflege arbeiten: Viel mehr als nur ein Job
„An meiner Arbeit macht mir besondere Freude, bei den alten Menschen zu sein und mit ihnen zu sprechen. Sie haben so viel gesehen und erlebt. Ihre Geschichten und Erfahrungen bereichern mich. Ich habe tolle Kollegen und einen tollen Chef. Wir sind ein tolles Team; ich fühle mich hier richtig wohl und bin voller Energie, wenn ich hier bin. Wenn ich kann, möchte ich bis zu meiner Rente hier arbeiten. Immer, wenn ich einstemple, fühle ich mich zu Hause. Und wenn ich die Menschen hier sehe, fühlt es sich an wie meine Familie.“
Anne, 50, Pflegeassistentin in der Ausbildung zur Pflegefachassistentin mit der Option zur Pflegefachkraft
Wenn Du Lust auf eine Arbeit hast, die sowohl Dir als auch anderen etwas bringt, beste Zukunftsaussichten hat und alles andere als langweilig ist – dann solltest Du zu uns kommen.
Was Du mitbringen solltest, um in der Pflege zu arbeiten:
- Empathie und Einfühlungsvermögen.
- Eine gewissenhafte und sorgfältige Arbeitsweise.
- Körperliche Grundfitness – die Arbeit kann mitunter fordernd sein.
Endecke unsere Stellenangebote in der Pflege:
-
Pflegedienstleitung (m/w/d) (Vollzeit) ab dem 01.05.2025 Für unsere Tagespflegen in Köln-Brück und Köln-Dünnwald
St. Vinzenzhaus Köln-BrückKöln, DeutschlandVollzeit -
Pflegehilfskraft (m/w/d) (Teilzeit 50 – 70%)
Haus Margarete, AachenAltstraße 16/32, 52066 Aachen, DeutschlandTeilzeit -
Pflegefachkraft (m/w/d) (Voll-/Teilzeit 50 – 100 %)
Haus Margarete, AachenAltstraße 16/32, 52066 Aachen, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pflegeassistent*innen (m/w/d) (Teilzeit 50 – 75%)
Herz-Jesu-Stift, KölnAuguste-Kowalski-Straße 47, 51069 Köln, DeutschlandTeilzeit -
Pflegehilfskraft (m/w/d) (Voll-/Teilzeit 50 – 100%)
St. Vinzenzhaus., Köln-BrückOlpener Str. 863-865, 51109 Köln, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pflegefachkraft Gerontopsychiatrie (m/w/d)
Haus Luise, Bonn-Bad GodesbergKronprinzenstraße 1, 53173 Bonn, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pflegefachkraft Palliativ Care (m/w/d)
St. Vinzenzhaus, Bonn-Bad GodesbergKronprinzenstraße 1, 53173 Bonn, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pflegefachkraft (m/w/d) (Voll-/Teilzeit 50 – 100%)
St. Vinzenzhaus, Bonn-Bad GodesbergKronprinzenstraße 1, 53173 Bonn, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
PflegefachassistentIn/Altenpflegehelferin (m/w/d)
Haus Margarete, AachenAltstraße 16/32, 52066 Aachen, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pflegefachkraft (m/w/d) (Voll- oder Teilzeit 50 – 100%)
Herz-Jesu-Stift, KölnAuguste-Kowalski-Straße 47, 51069 Köln, DeutschlandTeilzeitVollzeit
Sozialer Dienst
Sozialer Dienst: vielfältig & abwechslungsreich
„Ich wusste früh, dass ich im sozialen Bereich arbeiten wollte. Nach meinem Fachabi habe ich zunächst ein FSJ bei den Vinzentinerinnen gemacht. Im Anschluss daran, konnte ich hier meine Ausbildung im Rahmen meines dualen Studiums für soziale Arbeit machen. Daraufhin habe ich dann eine Stelle als Leitung Sozialer Dienst angeboten bekommen. Das Schöne an meiner Arbeit ist, dass ich das Gefühl habe, nicht zur Arbeit zu gehen, sondern nach Hause oder zu meiner Tante zu kommen, die ich gern habe. Und so darf ich jetzt den Tag verbringen und bekomme auch noch Geld dafür. Ich glaube, wenn sich Arbeit nicht wie Arbeit anfühlt, hat man alles richtig gemacht.“
Juliette, 24, Leitung Sozialer Dienst und verantwortlich für ein Team von 7 Personen
Der Soziale Dienst kümmert sich um die Gestaltung und Strukturierung des Tagesverlaufs der uns anvertrauten Menschen. Dazu zählen Gruppen-, Einzelbetreuung, sowie die Organisation von Aktivitäten und Festen.
Darüber hinaus unterstützt der Soziale Dienst die Bewohner beim Einzug und der Biografiearbeit, schaut nach der Pflegedokumentation und sorgt für die Qualitätssicherung in der sozialen Betreuung.
Endecke unsere Stellenangebote im Sozialen Dienst:
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Alltagsbegleitung gem . § 43 b SGB XI
Haus Margarete, Aachen52 Aachen, DeutschlandTeilzeit -
Pädagogische Fachkraft (Sozialpädagoge, Heilpädagoge, Erzieher) (m/w/d) Tagesgruppe
St. Vinzenzhaus, SpeicherKapellenstraße 25, 54662 Speicher, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pädagogische Fachkraft (Erzieher, Sozialpädagoge) (m/w/d) Wohngruppe
St. Vinzenzhaus, SpeicherKapellenstraße 25, 54662 Speicher, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Pädagogische Fachkraft (Erzieher/in m/w/d) in einer unserer Kindertageseinrichtung (Vollzeit / Teilzeit)
St. Vinzenzhaus, SpeicherKapellenstraße 25, 54662 Speicher, DeutschlandTeilzeitVollzeit
Management und Verwaltung
Erfolg im Büro mitgestalten
„Es war das berühmte Glück im Unglück: Aus gesundheitlichen Gründen musste ich meine Ausbildung zum Elektriker abbrechen und mir etwas Neues suchen. Ich habe so bei einem Altenhilfeträger eine sehr gute Ausbildung zum Kaufmann im Gesundheitswesen gemacht. Das war 2004 noch ein ganz neues Berufsfeld. Dann habe ich auf Drängen der Geschäftsführung ein 4-Jähriges Abendstudium zum Betriebswirt gemacht. Ich bin sehr dankbar, dass man mich damals so gefördert und in den Hintern getreten hat. Sonst wäre ich jetzt nicht hier.“
Josef, 38, Einrichtungsleiter
Du möchtest gerne in einem Unternehmen arbeiten, dass sich um die der Fürsorge für andere widmet, ziehst aber das Büro dem Stationszimmer vor? Kein Problem!
Bei den Vinzentinerinnen bieten wir auch diverse Arbeitsplätze in Management- und Verwaltungsjobs an. Bei uns kannst Du Dich in den Bereichen IT, Buchhaltung, Human Resources und Qualitätsmanagement ebenso einbringen wie in der Bewohnerverwaltung und Einrichtungsleitung.
Endecke unsere Stellenangebote in Managment und Verwaltung:
Es gibt momentan keine freien Stellen.
Hauswirtschaft und Service
Einblicke, Erfahrungen und Erlebnisse – arbeiten hinter den Kulissen
„Ich habe mich damals noch über eine Stellenanzeige in der Zeitung beworben und hatte das Glück, trotz vieler Mitbewerber genommen zu werden. Dann bin ich hier nicht mehr weggekommen, weil es mir so gut gefallen hat. Das tut es bis heute. Mein Job reicht von der Speiseplanerstellung über das Bestellen und Kochen bis zur Kostenverwaltung. Ich koche gern. Meine wichtigste Zutat ist Liebe. Und natürlich macht es mir besondere Freude, wenn es den Leuten gut schmeckt. Klar will ich das Lob haben. Dafür koche ich doch.“
Doris, 52, seit 25 Jahren Küchenleitung und zuständig für ein Team von 14 Personen
Unser Ziel ist es, den uns anvertrauten Menschen das Leben so schön und angenehm wie möglich zu machen. Damit das gelingt, sind wir auf eine ganze Reihe von Fachkräften angewiesen: Ob im Bereich Küche, Hauswirtschaft, Haustechnik, Wäscherei, Reinigung – das Angebot an Stellen in diesem Zusammenhang ist groß.
Endecke unsere Stellenangebote im Bereich Hauswirtschaft und Service:
Ausbildung, Studium und Praktikum
Einstieg zum Aufstieg: Dein Berufsstart bei den Vinzentinerinnen
„Ich habe mit 16 die Schule beendet und dann nach einem Ausbildungsplatz gesucht. Ich wusste, dass es im gesundheitlichen und sozialen Bereich sein sollte. Ein Freund von mir hatte hier ein Praktikum gemacht und meinte, dass ist eigentlich voll cool. Und ich so, was ist denn das, Pflege? Und dann habe ich mir das einfach mal hier angeschaut. Nach 2 Tagen hatte ich einen Ausbildungsvertrag. Inzwischen habe ich gemerkt, wie sehr es mir gefällt, älteren Menschen zu helfen. Natürlich ist nicht alles immer nur schön, aber die Kollegen sind genial. Wir sind im Prinzip kein Team mehr, sondern man kann echt schon sagen, eine kleine Familie.“
Graziano, 18, Auszubildender zum Pflegefachmann
Ausbildung, Studium, Praktikum oder Freiwilliges Soziales Jahr – bei uns gibt es viele Möglichkeiten für Deinen Berufseinstieg. Wir möchten junge Erwachsene für die Arbeit mit Menschen und im Besonderen für die Pflege begeistern. Bei uns hast Du die Möglichkeit, ein Praktikum oder ein freiwilliges Soziales Jahr zu machen und unser Unternehmen und die Pflege kennen zu lernen. Auch begleitend zum Studium kannst Du bei uns Erfahrungen sammeln oder Themenbereiche für die Bachelor- oder Masterarbeit finden.
Gerne fördern wir auch ungelernte Kräfte, begleiten Dich durch Weiterbildungen oder durch eine Ausbildung. In dem vielfältigen Bereich der Pflege und Altenhilfe gibt es viele Möglichkeiten sich weiterzuentwickeln, und die Berufsaussichten sind sehr gut!
Endecke unsere Stellenangebote im Bereich Ausbildung, Studium oder Praktikum:
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Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
St. Vinzenzhaus, Köln-BrückBrück, 51 Köln-Kalk, DeutschlandVollzeit -
Bundesfreiwilligendienst / Freiwilliges Soziales Jahr (m/w/d)
St. Vinzenzhaus, SpeicherKapellenstraße 25, 54662 Speicher, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Bundesfreiwilligendienst / Freiwillig Soziales Jahr (BuFDi FSJ)
St. Vinzenzhaus, Bonn-Bad GodesbergKronprinzenstraße 1, 53173 Bonn, DeutschlandTeilzeitVollzeit -
Ausbildung zum/r Pflegefachassistent/in (m/w/d)
St. Vinzenzhaus, Köln-BrückOlpener Str. 863-865, 51109 Köln, DeutschlandVollzeit -
Ausbildung zur Pflegefachkraft (m/w/d)
Herz-Jesu-Stift, KölnAuguste-Kowalski-Straße 47, 51069 Köln, DeutschlandVollzeit
Benefits
#winwin
Du für andere. Wir für Dich.
Unser Ziel ist es, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die es Dir ermöglicht, Deinen Arbeitsalltag aktiv zu gestalten, unabhängig von den Umständen. Dafür bieten wir Dir ein umfassendes Leistungspaket für bestmögliche Flexibilität, persönliche Entwicklung, Gesundheit und Freude an Deiner Arbeit.
Vergütung und finanzielle Zusatzleistungen
- attraktive Vergütung nach AVR (Arbeitsvertragsrichtlinien des Deutschen Caritasverband e.V. – mehr Details findest Du unter AVR – Diese Vorteile bringt Dir Dein Arbeitsvertrag)
- Mitarbeiter werben Mitarbeiter ( für das erfolgreiche Anwerben eines neuen Kollegen erhalten Mitarbeitende bis zu 1.000,- € Prämie; Auszahlung nach 6 Monaten)
- verschiedene Angebote zur Altersversorgung über die KZVK, Vermögenswirksame Leistungen
- Weihnachtsgeld bzw. Jahressonderzahlung
- attraktive Shopping-Rabatte bei diversen Unternehmen ( www.corporate-benefits.de)
- exklusive Sonderkonditionen z.B. für den Erwerb eines Autos durch unseren Partner Begeca (www.begeca.de)
Arbeitsbedingungen und Entwicklungsmöglichkeiten
- moderne Arbeitsplätze
- umfangeiche Hilfsmittel (z.B. Hebelifter, Aufstehhilfe)
- 30 Tage Urlaub (zzgl. AZV-Tag oder Sonderurlaube bei Wechel-/Schichtdienst)
- Mitarbeiter-Events und Ausflüge
- Wasser und Kaffee gratis
- vielfältige Fortbildungen in- und außerhalb der Einrichtungen
- fachspezifische Weiterbildungen
Gesundheit und Vorsorge
- Fahrradleasing mit JobRad
- Einrichtungsindividuelle Gesundheitsangebote wie z.B. Massage, manuelle Therapie, Rückenschule, Unterstützung bei psychosozialen Belastungen, Teilnahme an Firmenläufen
Beruf und Familie
- Elternzeit und Wiedereinstieg
- bei Mehrarbeit wahlweise Freizeitausgleich oder Auszahlung
- kein Wunschdienstplan – aber wir machen vieles möglich
AVR – Diese Vorteile bringt Dir Dein Arbeitsvertrag
Ganz gleich, in welcher unserer Einrichtungen Du arbeitest – der AVR-Vertrag für Arbeitnehmer gibt Dir die Sicherheit eines starken Arbeitsvertrages.
Altersversorgung – KZVK – Anlage 8 AVR
Der Dienstgeber ist verpflichtet, die Versorgung der Mitarbeiter für Alter und Invalidität gemäß den Bestimmungen der Anlage 8 zu den AVR zu veranlassen. Ab dem 01.01.2020 ist der Beitrag zur KZVK 6,3 %. Der Eigenbeitrag für Sie als Mitarbeiter/in, beträgt 0,30 %. Weitere Beitragsanpassungen (ab 2022 – 6,8 % sowie ab 2024 – 7,1 %) wurden bereits durch den Verwaltungsratsbeschluss (Juni 2016) für die Zukunft beschlossen. Ein Anspruch entsteht bei einer Mindestbeschäftigung (Wartezeit) von 60 Monaten. Es ist eine Übertragung innerhalb der kirchlichen Träger möglich.
Arbeitsbefreiung – § 10 Allgemeiner Teil AVR
Persönliche Angelegenheiten hat der Mitarbeiter außerhalb der Arbeitszeit zu erledigen. Als Fälle des § 616 BGB, in denen der Mitarbeiter unter Fortzahlung der Dienstbezüge und der in Monatsbeiträgen festgelegten Zulagen in nachstehend genanntem Ausmaß von der Arbeit freigestellt wird, gelten nur die folgenden Anlässe:
- Umzug aus dienstlichem oder betrieblichem Grund an einen anderen Ort
1 Arbeitstag - Niederkunft der Ehefrau
1 Arbeitstag - Tod des Ehegatten, eines Kindes oder Elternteils
2 Arbeitstage - Kirchliche Eheschließung des Mitarbeiters
1 Arbeitstag - Taufe, Erstkommunion, Firmung und entsprechende religiöse Feiern eines Kindes des Mitarbeiters
1 Arbeitstag - Kirchliche Eheschließung eines Kindes des Mitarbeiters
1 Arbeitstag - Schwere Erkrankung
aa) eines Angehörigen, soweit er in demselben Haushalt lebt: 1 Arbeitstag im Kalenderjahr
bb) eines Kindes, dass das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wenn im laufenden Kalenderjahr kein Anspruch nach § 45 SGB V besteht oder bestanden hat: bis zu 4 Arbeitstage im Kalenderjahr
cc) einer Betreuungsperson, wenn der Mitarbeiter deshalb die Betreuung seines Kindes, das das 8. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung dauernd pflegebedürftig ist, übernehmen muss: bis zu 4 Arbeitstagen im Kalenderjahr
Eine Freistellung erfolgt nur, soweit eine andere Person zur Pflege oder Betreuung nicht sofort zur Verfügung steht und der Arzt in den Fällen der Doppelbuchstaben aa) und bb) die Notwendigkeit der Anwesenheit des Mitarbeiters zur vorläufigen Pflege bescheinigt. Die Freistellung darf insgesamt 5 Arbeitstage im Kalenderjahr nicht überschreiten. - Ärztliche Behandlung des Mitarbeiters, wenn diese nach ärztlicher erforderliche nachgewiesene Bescheinigung während der Arbeitszeit erfolgen muss.
Abwesenheitszeit einschließlich erforderlicher Wegezeiten
Arbeitsunfähigkeit – Krankengeldzuschuss
In den Fällen der Arbeitsunfähigkeit ist der Mitarbeiter verpflichtet, dem Dienstgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen (Anzeige- und Nachweispflichten – Anlage 1, Xll a).
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Mitarbeiter eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden allgemeinen Arbeitstag dem Dienstgeber vorzulegen. Der Dienstgeber ist berechtigt, in Einzelfällen die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Mitarbeiter verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.
§ 3 Abs. 3 EFZG billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erst nach Ablauf einer vierwöchigen Wartefrist zu. Die Vier-Wochen-Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Arbeitnehmer nach Arbeitsvertrag die Arbeit aufgenommen hat. Sie endet vier Wochen später mit Ablauf des Tages, der nach seiner Benennung dem Tag vorausgeht, der dem Tag der vereinbarten Arbeitsaufnahme entspricht. Der Krankengeldzuschuss wird bei einer Beschäftigungszeit von mehr als einem Jahr, längsten bis zum Ende der 13. Woche, von mehr als drei Jahren, längstens bis zum Ende der 26. Woche gezahlt.
Arbeitszeit
Die Arbeitszeit, Überstundenregelung und die Bestimmungen über die Zeitzuschläge sind in den verschiedenen Anlagen der AVR geregelt.
- ärztlicher Dienst – durchschnittlich 40 Stunden pro Woche bei VZ – Anlage 30 AVR
- Pflege – durchschnittlich 38,5 Stunden pro Woche bei VZ – Anlage 31 AVR
- Funktionsdienst, Med. technischer Dienst, Wirtschaftsdienst, Technik, Verwaltung – durchschnittlich 39 Stunden pro Woche bei VZ – Anlage 5 AVR
Arbeitsversäumnis – § 9B AVR
Ein Fernbleiben vom Dienst, soweit es nicht durch Krankheit bedingt ist, bedarf vorheriger Zustimmung des Dienstgebers. Wenn die rechtzeitige Einholung der Zustimmung nicht möglich war, hat der Mitarbeiter seinen Dienstvorgesetzten unverzüglich über die Gründe des Fernbleibens zu unterrichten und die nachträgliche Genehmigung einzuholen. Bei nicht genehmigtem Dienstversäumnis kann eine entsprechende Kürzung der Dienstbezüge (Abschnitt ll der Anlage l zu den AVR) und der in Monatsbeträgen festgelegten Zulagen für die versäumte Zeit oder eine Anrechnung auf den Erholungsurlaub erfolgen, wobei jedoch der gesetzliche Mindesturlaub nicht unterschritten werden darf. Außerdem kann sie die Kündigung des Dienstverhältnisses nach sich ziehen.
Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage
Den Mitarbeitern im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst, in der Technik und in der Verwaltung wird in jedem Kalenderjahr an einem Arbeitstag von der Arbeit freigestellt. Dieser Tag ist nicht ins Folgejahr zu übertragen und wird erst bei einer Mindestbeschäftigungszeit von 5 Monaten gewährt. Ebenso gelten der 24.12. und 31.12. für alle Berufsgruppen als arbeitsfreie Tage.
Ausbildungsverhältnis – Anlage 7 AVR
Der Schüler erhält monatlich eine Ausbildungsbeihilfe. Sie beträgt ab dem 01.01.2019
- im ersten Ausbildungsjahr: 1.040,69 €
- im zweiten Ausbildungsjahr: 1.102,07 €
- im dritten Ausbildungsjahr: 1.203,38 €
Beihilfen – Anlage 11 und Geburtsbeihilfen – Anlage 11 A AVR
Alle ab dem 01.01.2000 neu eingestellten Mitarbeiter haben keinen Anspruch auf Beihilfe im Krankheits- und Todesfall.
Der Mitarbeiter erhält bei der Geburt eines Kindes auf Antrag eine Geburtsbeihilfe von 358,- EUR je Kind. Die Geburtsbeihilfe erhält auch der Mitarbeiter, der ein Kind, dass das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet hat, als Kind annimmt oder mit dem Ziel der Annahme in seinen Haushalt aufnimmt und die zur Annahme erforderliche Einwilligung der Eltern (§§ 1747, 1748 BGB) erteilt ist. Die Geburtsbeihilfe ist nicht zusatzversorgungspflichtig.
Einstellung – Probezeit
Der Mitarbeiter wird durch den Rechtsträger der Einrichtung (Dienstgeber) oder den von diesem Bevollmächtigten eingestellt.
Die ersten sechs Monate des Dienstverhältnisses sind Probezeit, sofern im Dienstvertrag nicht auf eine Probezeit verzichtet, oder eine kürzere Probezeit vereinbart worden ist oder der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Lehr- oder Ausbildungsverhältnis bei demselben Dienstgeber eingestellt wird. Während der Probezeit kann das Dienstverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Entgeltumwandlung – Anlage 8 AVR und Zentral-Koda-Beschluss
Macht ein Mitarbeiter von der Entgeltumwandlung gebrauch, leistet der Dienstgeber jeden Monat, in dem Arbeitsentgelt umgewandelt wird, einen Zuschuss in Höhe von 13 % des jeweils umgewandelten Betrages in die betriebliche Altersversorgung bei der KZVK (siehe www.kzvk.de), sofern in diesem Monat eine Pflichtversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung besteht. Der Zuschuss wird nicht gewährt im Fall der Nettoumwandlung (Riester-Rente).
Erholungsurlaub – Anlage 14 AVR bzw. in den Anlage 30-33 für die bestimmte Personengruppe
Der Erholungsurlaub dient der Erhaltung der Gesundheit. Der Mitarbeiter ist deshalb verpflichtet, den Erholungsurlaub tatsächlich zu nehmen und darf während des Erholungsurlaubs keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.
Der Erholungsurlaub ist spätestens bis zum Ende des Urlaubsjahres anzutreten. Kann der Erholungsurlaub aus dringenden dienstlichen Gründen oder aus Gründen, die in der Person des Mitarbeiters liegen, bis zum Ende des Urlaubsjahres nicht angetreten werden, ist er bis zum 30. April des folgenden Urlaubsjahres anzutreten. Hat der Mitarbeiter den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, so ist Ihm der Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren.
Der Urlaub des Mitarbeiters, dessen durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit auf fünf Arbeitstage in der Kalenderwoche verteilt ist (Fünftagewoche), beträgt, soweit nicht eine für den Mitarbeiter günstigere gesetzliche Regelung (z. B. Jugendliche und schwerbehinderte Menschen) oder für die zu ihrer Ausbildung Beschäftigten (Anlage 7 zu den AVR) eine Sonderregelung getroffen ist, erhalten pro Kalenderjahr 30 Tage Urlaub.
Fort- und Weiterbildung – § 10 A Allgemeiner Teil, AVR
Wird ein Mitarbeiter auf Veranlassung und im Rahmen der Qualitätssicherung oder des Personalbedarfs des Dienstgebers fort- oder weitergebildet, werden, sofern keine Ansprüche gegen andere Kostenträger bestehen, vom Dienstgeber dem Mitarbeiter, soweit er freigestellt werden muss, für die notwendige Fort- oder Weiterbildungszeit die bisherigen Dienstbezüge (Abschnitt ll der Anlage l zu den AVR) fortgezahlt und die Kosten der Fort- oder Weiterbildung getragen. Gem. § 10(6) allgemeiner Teil der AVR werden bis zu 5 Tage Bildungsurlaub gewährt.
Jahressonderzuwendung
Mitarbeiter im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst in der Technik und in der Verwaltung erhalten in jedem Kalenderjahr eine Weihnachtszuwendung, wenn er am 1. Dezember des laufenden Kalenderjahres im Dienst- oder Ausbildungsverhältnis steht, in Höhe von 77,51 %. gem. Anlage 1, XIV de AVR.
Mitarbeiter im Pflegebereich erhalten Weihnachtsgeld je nach Vergütungsgruppe in Höhe von 53 % – 82 % gem. Anlage 31 AVR.
Jubiläumszuwendung
Der Mitarbeiter erhält nach einer Jubiläumsdienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren jeweils eine Jubiläumszuwendung. Die Jubiläumszuwendung beträgt nach einer Jubiläumsdienstzeit
- von 25 Jahren 613,55 €
- von 40 Jahren 1.022,58 €
- von 50 Jahren 1.227,10 €
Kündigung § 14 Allgemeiner Teil, AVR
Befristete und unbefristete Dienstverhältnisse können von beiden Vertragsparteien ordentlich gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt für den Dienstgeber und den Mitarbeiter in den ersten zwölf Monaten des Dienstverhältnisses einen Monat zum Monatsschluss. Darüber hinaus beträgt sie für den Dienstgeber und Mitarbeiter bei einer Beschäftigungszeit
- bis zu fünf Jahren: 6 Wochen
- von mindestens fünf Jahren: 3 Monate
- von mindestens acht Jahren: 4 Monate
- von mindestens zehn Jahren: 5 Monate
- von mindestens zwölf Jahren: 6 Monate
zum Schluss eines Kalendervierteljahres. Kündigungen bedürfen der Schriftform.
Sonderurlaub – § 10 AVR
Der Mitarbeiter soll auf Antrag Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge erhalten, wenn er mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen nach ärztlichem Attest pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreut oder pflegt und dringende dienstliche bzw. betriebliche Belange nicht entgegenstehen.
Sonderurlaub unter Wegfall der Bezüge aus anderen als den genannten Gründen kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gewährt werden, wenn die dienstlichen oder betrieblichen Verhältnisse es gestatten.
Urlaubsgeld – §§ 6 und 7 der Anlage 14 AVR
Den Mitarbeitern im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst, in der Technik und der Verwaltung wird ein Urlaubsgeld gewährt
- für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 1 bis 5b Anlage 2, 2d und 2e AVR: 330,81 €
- für die am 1. Juli vollbeschäftigten Mitarbeiter der Vergütungsgruppen 5c bis 12 der Anlage 2, 2d und 2ed AVR: 430,03 €
- für den gemäß der Anlage 7 zu den AVR zu seiner Ausbildung Beschäftigen 261,57 €.
Das Urlaubsgeld ist mit den Bezügen für den Monat Juli auszuzahlen. Der Mitarbeiter und der zu seiner Ausbildung Beschäftigte erhält in jedem Kalenderjahr ein Urlaubsgeld, wenn er am 1. Juli in einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis steht und seit dem 1. Januar ununterbrochen als Mitarbeiter im Geltungsbereich der AVR oder in einem anderen Tätigkeitsbereich der katholischen Kirche gestanden hat und mindestens für einen Teil des Monats Juli Anspruch auf Vergütung, Urlaubsvergütung oder Krankenbezüge hat. Besteht ein solcher Anspruch nur wegen Ablaufs der Bezugsfristen für die Krankenbezüge oder wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wägen Inanspruchnahme der Elternzeit nicht, genügt es, wenn ein Anspruch auf Vergütung oder Bezüge für mindestens drei volle Kalendermonats des ersten Kalenderhalbjahres bestanden hat.
Ist nur wegen des Bezugs von Mutterschaftsgeld oder wegen Inanspruchnahme der Elternzeit auch die Voraussetzung des Satzes 2 nicht erfüllt, ist dies unschädlich, wenn der Mitarbeiter im unmittelbaren Anschluss an den Ablauf der Schutzfristen des § 6 Mutterschutzgesetz oder im unmittelbaren Anschluss an den Elternzeit – oder lediglich wegen Arbeitsunfähigkeit oder Erholungsurlaubs später als am ersten Arbeitstag nach Ablauf der Schutzfristen bzw. der Elternzeit – die Arbeit in diesem Kalenderjahr wieder aufnimmt.
Vergütungsregelung
Die Eingruppierung des Mitarbeiters richtet sich nach den Tätigkeitsmerkmalen der
- Anlagen 2: Regelung für Mitarbeiter (Allgemein)
- Anlage 30: Regelung für Mitarbeiter im ärztlichen Dienst
- Anlage 31: Regelung für Mitarbeiter im Pflegedienst in stationären Einrichtungen
- Anlage 33: Regelung für Mitarbeiter im Sozial- und Erziehungsdienst.
Vermögenswirksame Leistungen – Anlage 9 AVR
Der Mitarbeiter und der zu seiner Ausbildung Beschäftigte erhalten monatlich eine vermögenswirksame Leistung im Sinne des Vermögensbildungsgesetzes. Die vermögenswirksame Leistung beträgt monatlich
- für den vollbeschäftigten Mitarbeiter 6,65 €, teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter entsprechend
- für den zu seiner Ausbildung Beschäftigten 13,29 €, ab einer monatlichen Ausbildungsvergütung über 971,45 € werden 6,65 € gezahlt
Die vermögenswirksame Leistung wird nur für die Kalendermonate gewährt, für die dem Mitarbeiter Dienstbezüge, Urlaubsvergütung nach § 2 der Anlage 14 zu den AVR oder Krankenbezüge zustehen. Für Zeiten, für den Krankengeldzuschuss zusteht, ist die vermögenswirksame Leistung Teil des Krankengeldzuschusses. Für den zu seiner Ausbildung Beschäftigten treten an Stelle der Dienstbezüge die Ausbildungsvergütung bzw. der Unterhaltszuschuss.
Zeitzuschläge
- Mitarbeiter im med. technischen Dienst, im Wirtschaftsdienst, in der Technik und in der Verwaltung erhalten Zeitzuschläge gem. Anlage 6a AVR
- Mitarbeiter im ärztlichen Dienst gem. § 7 Anlage 30 AVR
- Mitarbeiter der Pflege gem. § 6 Anlage 31 AVR
Besondere Geschichten, die nur das Leben schreibt…
Derzeit haben wir bei den Vinzentinerinnen 900 MitarbeiterInnen aus 21 Nationen.
Unabhängig von Herkunft, Religion und Ausbildungsgrad – uns alle eint, dass wir uns eine Aufgabe wünschen, die uns mit Sinn und Freude erfüllt.
Wir arbeiten daran. Täglich. Beieinander, füreinander und miteinander!
Und so passiert es immer wieder, dass sich Situationen ereignen, für die es kein Drehbuch gibt, aber die allesamt filmreif und erzählenswert sind.
Das große Los…
Boubacor
Enver
Ein neuer Anfang….
„Ich freue mich darüber, hier zu sein. Wenn man etwas macht und man damit glücklich ist, ist es das Allerwichtigste. Hier gibt es viel zu reparieren und wenn dann wieder alles funktioniert, gibt mir das ein gutes Gefühl.“
Boubacor, 22, macht ein FSJ in der Haustechnik
Ich lebe seit vier Jahren in Deutschland, aber ursprünglich komme ich aus Guinea in Westafrika. Nachdem zuerst meine Mutter und dann mein Vater verstorben ist und die neue Frau meines Vaters es mir unmöglich gemacht hat, in meinem Elternhaus zu bleiben, bin ich zu meinem Onkel gegangen. Eines Tages sagte er zu mir „lass uns gehen“. Ich wusste nicht, wohin. Da ich kein Zuhause mehr hatte, bin ich mitgegangen. Wir sind Monate unterwegs gewesen. Wir kamen nach Mali, Algerien und dann nach Marokko. Eines Nachts weckte mein Onkel mich und ging mit mir zu einem Boot. Mit dem sind wir nach Tagen über das Meer nach Malága in Spanien gekommen. Dort wurden wir von der Polizei aufgegriffen und getrennt. Ich war damals ca. 16 Jahre alt. Ich kam allein über Sevilla, Frankreich und Belgien nach Köln. Meinen Onkel habe ich seit wir in Europa angekommen sind, nicht wiedersehen können.
Ich wohne in einem Jugendwohnheim und habe dort eine sehr nette Betreuerin. Sie hilft mir sehr und meinte, dass ich, bevor ich mich um eine Ausbildung bewerbe, ein Praktikum machen sollte. Sie hat mich bei meiner Bewerbung sehr unterstützt und mir geholfen, alle Papiere vorzubereiten. Zuerst war ich einem anderen Betrieb, aber dort habe ich mich nicht wohlgefühlt und dann habe ich über das Internet die Stelle bei den Vinzentinerinnen gefunden. Hier mache ich jetzt ein FSJ im Bereich Haustechnik und ich kümmere mich um die Reparaturen. Das macht mir großen Spaß. Ich arbeite gerne mit meinen Händen und würde gerne später eine handwerkliche Ausbildung machen. Meine Kollegen hier sind sehr nett und ich bin glücklich, dass ich eine Aufgabe habe, die mir Freude macht. Ich hoffe sehr, dass ich in Deutschland bleiben und mir hier eine Zukunft aufbauen darf.
Wenn Träume wahr werden…
„Ich habe Legasthenie und bin 2017 durch Projekt Router hierhergekommen. Die helfen Menschen mit einer Behinderung, ins Berufsleben einzusteigen. Ich habe immer davon geträumt, in der Pflege zu arbeiten, aber das war sehr schwierig, weil ich keinen Schulabschluss habe. Ich habe versucht, ihn nachzuholen und hatte eine Lehrerin, die gesehen hat, was ich eigentlich kann. Sie hat sich ans Projekt Router gewandt und dann hat alles seinen Lauf genommen. Seit 2022 bin ich über das Haus eingestellt und sehr glücklich.“
Sara, 37, Pflegehelferin
Ich wollte immer schon in die Pflege, weil ich den Umgang mit älteren Menschen sehr mag. Die sind ein Ruhepol für mich und mit ihnen zu arbeiten war mein Traumjob. Aber aufgrund meiner Legasthenie war ich auf einer Sonderschule. Noch während der Schulzeit bin ich schwanger geworden und hatte daher keinen Abschluss. Ich habe dann versucht, meinen Abschluss im Tages- und Abendkurs nachzuholen, aber das hat nicht geklappt. Jedoch gab es diese Lehrerin, die mich sehr unterstützt hat. Wenn es sie nicht gegeben und sie nicht den Kontakt zum Projekt Router hergestellt hätte – ich weiß nicht, wo ich jetzt wäre. Davor habe ich wenig gute Erfahrungen gemacht: weder die Lehrer auf der Sonderschule noch das Arbeitsamt haben mir eine Chance gegeben, in ein Berufsleben, in das ich gerne reingewollt hätte, reinzukommen. Doch dann kam diese Lehrerin wie ein Engel in mein Leben und mit ihrer Unterstützung hat sich mein gesamtes Leben verändert. Sie hat etwas in mir gesehen, was die meisten nicht gesehen haben.
Als ich zu den Vinzentinerinnen kam, bin ich gut aufgenommen worden. Die Kollegen haben mir sehr geholfen und mich bei den schriftlichen Arbeiten unterstützt. Nachdem ich fünf Jahre über das Projekt Router beschäftigt war, hat man mich übernommen. Mein Traum ist es, diesen Beruf bis zur Rente auszuüben und ich möchte eine Ausbildung als Pflegefachkraft machen. Ich hoffe, dass es klappt. Und wenn nicht, dann habe ich es zumindest versucht und in jedem Fall etwas dazu gelernt. So oder so bin ich sehr glücklich. Ohne Abschluss in eine Festanstellung zu kommen und mich bei der Arbeit wie zuhause zu fühlen – das ist schon jetzt ein Riesenerfolg!
Karriere „à la carte“…
„Als ich mein Examen abgeschlossen habe, war ich so stolz und glücklich. Ich habe etwas Gutes gemacht, etwas erreicht, in einer für mich fremden Sprache und das mit 40. Noch dazu, habe ich mich richtig wohl gefühlt und als mir dann die Position als Wohnbereichsleiter angeboten wurde, war ich überglücklich.“
Enver, 49, Pflegedienstleitung
Ursprünglich stamme ich aus dem Kosovo. Der Anfang war schwierig. In meinen ersten Jahren in Deutschland habe ich als Koch in der Gastronomie gearbeitet.
Zu den Vinzentinerinnen bin ich über meine Schwester gekommen, die hier gearbeitet und mir erzählt hat, wie schön der Pflegeberuf ist. Und ich habe gedacht, warum es nicht versuchen? Es gibt diese kleine Scheine, bei denen man zwei Monate Schule und ein Monat Praktikum macht, um als Pflegehelfer arbeiten zu können. Ich habe mich hier für das Praktikum beworben und gemerkt, dass es tatsächlich ein schöner Beruf ist. Ich habe dann noch einen Monat drangehangen, um herauszufinden, ob diese Arbeit wirklich etwas für mich ist. Dann habe ich festgestellt, dass ich das tatsächlich gerne machen würde, und danach ging alles sehr schnell: im Oktober 2011 wurde mir hier eine Stelle als Pflegehelfer angeboten. Natürlich habe ich direkt zugesagt und als Helfer angefangen. Im April 2014 habe ich mit der Ausbildung zur Pflegefachkraft begonnen. Damals waren Pflegefachkraft und Krankenpfleger noch geteilt. Heute gibt es ja die generalistische Ausbildung.
Natürlich hatte ich am Anfang Zweifel. Ich bin Familienvater mit zwei Kindern, kriege ich das hin? Zum Glück habe ich alles hingekriegt und 2017 mein Examen abgeschlossen. Dann wurde mir nach kurzer Zeit die Position als Wohnbereichsleiter angeboten und dann bin ich direkt in Weiterbildung als Wohnbereichsleiter gegangen, beziehungsweise den Schein für Pflegedienstleiter. 2020 ist die ehemalige Pflegedienstleitung in die Rente gegangen und ich habe den Posten übernommen.
Rückblickend betrachtet kann ich sagen, dass mir die Vinzentinerinnen sämtliche Türen geöffnet haben. Die haben mein Potential erkannt und ich konnte mich entwickeln und das habe ich. Ich bin dankbar, dass ich die Möglichkeit bekommen habe.
Eine Weihnachtsfeier und ihre Folgen…
„Als ich mein Examen abgeschlossen habe, war ich so stolz und glücklich. Ich habe etwas Gutes gemacht, etwas erreicht, in einer für mich fremden Sprache und das mit 40. Noch dazu, habe ich mich richtig wohl gefühlt und als mir dann die Position als Wohnbereichsleiter angeboten wurde, war ich überglücklich.“
Emilie, 41, Koordinatorin Hauswirtschaft
Ich arbeite seit 2013 für die Vinzentinerinnen. Angefangen habe ich als Reinigungskraft. Nach zwei Jahren habe ich in die Wäscherei gewechselt und 2019 meine Ausbildung zur Hauswirtschafterin begonnen. Inzwischen bin ich hauswirtschaftliche Koordinatorin und zuständig für die gesamten Prozesse und Arbeitsabläufe der Hauswirtschaft. Das heißt, mir unterliegen die Koordination und Organisation, ich erstelle Arbeitsanweisungen, mache Dienstpläne und habe die komplette Personalführung für ein Team von 25 Mitarbeitern. Da ich gemerkt habe, dass ich mich weiterentwickeln und neue Optionen für die Zukunft haben möchte, mache derzeit die Weiterbildung zur Hauswirtschaftsleitung. Diese endet 2025 und dann habe ich die Möglichkeit, als Hauswirtschaftsleitung zu arbeiten oder Ökotrophologie zu studieren.
Ich hätte früher nie gedacht, dass ich mal soweit komme. Aber irgendwann habe ich gemerkt, dass mich die Arbeitsaufgaben, die ich vorher hatte, unterfordert haben. Dann gab es eine Weihnachtsfeier und mehr aus Spaß heraus habe ich zu unserer damaligen Hauswirtschaftsleitung gesagt, stell keine neuen ein, ich mache die Ausbildung. Aus dem Scherz wurde Ernst als sie eine Woche später zu mir kam und sagte, hör mal, ich hab’s nicht vergessen, das machst du jetzt. Viel Zeit zu überlegen gab es nicht. Es ging dann Schlag auf Schlag: ich habe mir gesagt, ich versuche es mit der Ausbildung, obwohl ich Angst hatte und gedacht habe, dass ich das nicht schaffe. Zu meiner Überraschung ist es dann richtig gut gelaufen. Ich war in zwei statt drei Jahren fertig und habe einen guten Abschluss gemacht.
Und dann war es da – so ein Verlangen mehr aus mir zu machen. Ich liebe meinen Beruf und ich stelle fest, dass es mir sehr viel Freude macht, wenn ich die Situation für die Mitarbeiter zum Positiven verändern kann. Wenn ich Arbeitsprozesse so anpassen kann, dass sie dann zu mir kommen und sagen, dass es jetzt viel besser als früher ist und sie nun glücklich statt mit Bauchschmerzen zur Arbeit kommen, weil sie mehr Ruhe und Zeit für ihre Aufgaben haben.
Quereinsteiger mit Herz und ohne pflegerische oder pädagogische Ausbildung willkommen!
„Ich bin gelernte Verkäuferin und war bis zum 46. Lebensjahr bei Lidl. Dann wurden meine Eltern krank und ich musste sie pflegen. Das war nicht schön, aber ich habe die Dankbarkeit in ihren Gesichtern erlebt. So habe ich bei dem Pflegedienst angefangen, der für meine Eltern zuständig war. Ich habe gemerkt ´das ist das, was ich in Zukunft machen will´. In einer Zeitarbeitsfirma war ich dann Pflegehelferin und nun bin ich hier in der Ausbildung zur Pflegefachfrau. Ich liebe das, was ich tue und blühe hier voll auf!“
Monika, 50, Auszubildende zur Pflegefachfrau
Zeit für einen Tapetenwechsel?
„Ich war Leiter einer Videokonferenzabteilung und wollte mich beruflich verändern. Ich habe mich initiativ beworben und habe das Glück, seit 3 Jahren hier arbeiten zu dürfen. Wenn ich geahnt hätte, wieviel Freude mir das macht, hätte ich das schon viel eher gemacht. Ich sage immer, dass ich hier Mädchen für alles bin, denn im Grunde sehe ich zu, dass hier alle gut leben und arbeiten können. Meine Tätigkeit ist nie langweilig und es macht Spaß, hier zu sein.“
Michael, 54, Haustechniker
Finde deine Work-Family-Balance und starte bei uns (wieder) ins Berufsleben!
„Ich bin 5fache Mutter und 2fache Oma. Ich habe lange in der Gastronomie gearbeitet, bis es mir eines Tages zu viel wurde. Über einen Bildungsscheck der Arbeitsagentur bin ich an eine 1-jährige Ausbildung zur Altenpflegehelferin gekommen. Dann habe ich weitergemacht und wurde Altenpflegerin. Vor 3 Jahren – in einem Alter, in dem viele schon an die Rente denken – habe ich dann, gemeinsam mit meiner Tochter, die Generalistik-Ausbildung zur Pflegefachkraft angefangen und nun mit 1,8 bestanden.“
Hilde, 57, Pflegefachkraft
Ausbildung oder Studium abgeschlossen und jetzt?
„Da ich nicht wusste, was ich nach der Schule machen soll, habe ich mich für ein FSJ entschieden. So habe ich das Haus kennengelernt und gesehen, wie die Pflegekräfte arbeiten. Mich hat begeistert, wie sie mit den Menschen umgegangen sind. Anfangs wollte ich in die Krankenpflege, habe mich dann aber doch für die Altenpflege entschieden. Im Gegensatz zum Krankenhaus erlebe ich das Arbeiten hier menschlicher. Man ist mit dem Herz dabei und hat mehr Bezug zu den Leuten.“
Bartosz, 25, nach der Ausbildung zur Pflegefachkraft und Wundexperten, Wohnbereichsleiter und verantwortlich für ein Team von 14 MitarbeiterInnen
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